Der Besuch in den Museen ist möglich für Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines entsprechenden, auf sie ausgestellten Nachweises und eines Personaldokuments sowie für Getestete nach Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen negativen Testnachweises
- eines PCR-Tests bzw. eines PoC-PCR-Tests, der höchstens 48 Stunden vor dem Museumsbesuch durchgeführt wurde,
- oder eines POC-Antigentests (Schnelltest), der höchstens 24 Stunden vor dem Museumsbesuch in einem Testzentrum durchgeführt wurde.
Selbsttests werden nicht anerkannt und können auch nicht unter Aufsicht vorgenommen werden.
Für den Besuch von Veranstaltungen im Museum (z. B. eines Konzertes) gilt 2G, wonach nur Geimpfte oder Genesene nach Vorlage eines entsprechenden, auf sie ausgestellten Nachweises und eines Personaldokuments, Zutritt haben.
Besucherinnen und Besucher, die einen 3G-Nachweis nicht erbringen können oder wollen, können nicht eingelassen werden, es sie denn,
- es handelt sich um Kinder, die noch nicht 12 Jahre und 3 Monate alt sind.
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bleibt für Personen ab 16 bestehen. Jugendliche zwischen 6 und 16 müssen eine medizinische Maske tragen. Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis 6 Jahre und Personen, die ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen.
Ab dem 15. Februar 2022 ist der Museumsbesuch für Gruppen wieder möglich. Ebenso kann das Führungsprogramm wieder angeboten werden.